Steuerliche Betrachtung
Grundsätzlich hat der Anlagenbetreiber den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen, worauf hin das Finanzamt dem Anlagenbetreiber eine Steuernummer erteilt, sofern ihm aus anderen gewerblichen Tätigkeiten noch keine zugeteilt wurde.
Einkommenssteuer
Die durch den Betrieb der Photovoltaik-Anlage entstehenden Einnahmen oder Verluste zählen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb und muss im Zuge der Einkommensteuer-Erklärung in der Anlage GSE eingetragen werden. Zusätzlich ist die Überschussermittlung in der Anlage EÜR darzustellen und im Rahmen der Einkommensteuererklärung dem Finanzamt mitzuteilen.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, das Sie sich mit einem Steuerberater Ihres Vertrauens in Verbindung zu setzen.