Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2011)

Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG2011) garantiert Ihnen die staatliche Vergütung weiterhin einen finanziellen Gewinn. Den Solarstrom, den Sie produzieren, können Sie selbst verbrauchen und bekommen dafür sogar noch für jede Kilowattstunde bares Geld. Oder Sie beziehen Ihre elektrische Energie weiterhin zum gewohnten Preis komplett von Ihrem Energieversorger und speisen Ihren solar erzeugten Strom zum erhöhten Vergütungssatz in das öffentliche Netz ein. Dieser liegt über dem handelsüblichen Strompreis und ist für 20 Jahre durch den Gesetzgeber festgeschrieben. Egal wie: Es lohnt sich immer noch!

Die Einspeisevergütung richtet sich gemäß dem EEG nach dem Anlagentyp sowie dem Jahr der Inbetriebnahme und ist degressiv, also abnehmend, geregelt.

Nachstehend sind die einzelnen Vergütungssätze in einer Tabelle aufgelistet, so dass Sie leicht ablesen können, welche Vergütung (zzgl. MwSt.) Sie durch Ihre Solarstromanlage erzielen werden.

 

Einspeisevergütung für Solarstromanlagen
die ab den Januar 2011 bis 30. Juni 2011 ans Netz gehen

Vergütung